Friedhof Wipperfeld
Geschichte und Lage
Der Friedhof Wipperfeld befindet sich in der Dorfstraße 13 in Wipperfürth, einer Stadt im Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen. Als Teil des Ortsteils Wipperfeld zeichnet sich der Friedhof durch seine ländliche Lage und historische Bedeutung für die Gemeinde aus. Die genaue Entstehungszeit des Friedhofs ist nicht dokumentiert, jedoch ist er eng mit der Geschichte Wipperfürths verknüpft, dessen Wurzeln bis ins Mittelalter zurückreichen.
Größe und Gestaltung
Der Friedhof Wipperfeld ist ein kleinerer, dörflich geprägter Friedhof, dessen genaue Flächenausdehnung nicht öffentlich dokumentiert ist. Die Anlage ist traditionell gestaltet und bietet eine ruhige letzte Ruhestätte. Typisch für solche Friedhöfe sind individuell gestaltete Grabstätten und eine pflegeleichte Bepflanzung, die sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügt.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Friedhof Wipperfeld werden in der Regel Erdbestattungen angeboten. Informationen zu weiteren Bestattungsformen wie Urnenbeisetzungen oder besonderen Grabarten können bei der zuständigen Friedhofsverwaltung erfragt werden. Die Vergabe der Grabstätten und die Verwaltung erfolgen in der Regel durch die lokale Kirchengemeinde oder die Stadtverwaltung.
Bedeutung für die Gemeinde
Der Friedhof Wipperfeld dient den Einwohnern des Ortsteils und der umliegenden Region als wichtiger Bestandteil des lokalen Lebens. Er ist nicht nur eine Stätte der Trauer und des Gedenkens, sondern auch ein Ort der Begegnung und der Besinnung. Friedhöfe wie dieser tragen zur lokalen Identität bei und spiegeln oft das kulturelle und historische Erbe einer Gemeinde wider.
Zugänglichkeit und Besuchszeiten
Die Zugänglichkeit des Friedhofs Wipperfeld kann je nach Jahreszeit und Witterungsbedingungen variieren. Besuchszeiten sind normalerweise täglich und richten sich nach den üblichen Tageslichtstunden. Für genaue Informationen zu Öffnungszeiten und Zugangsregelungen sollten Interessierte sich direkt an die Verwaltung oder die zuständige Kirchengemeinde wenden.