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Finanzielle Vorsorge ist wichtig

Für die Finanzierung der eigenen Bestattung kann jeder schon zu Lebzeiten eine entsprechende Vorsorge treffen.

Jeder Mensch hat seinen ganz persönlichen Lebensplan mit seinen Wünschen und Zielen. Zu jedem Leben gehört aber auch ein Teil, den die meisten Menschen bewusst ausgrenzen. Das ist der eigene Tod. Doch gerade hier sollte sich jeder Mensch schon zu Lebzeiten Gedanken machen und nicht nur, damit seine Vorstellungen hinsichtlich seiner eigenen Beerdigung berücksichtigt werden. „Es kann alles genau festgelegt werden. Angefangen von der Form der Bestattung, ob Erd- oder Feuerbestattung bis hin zum Ruheort. Soll es ein Friedwald sein, eine Gruft, ein Kolumbarium, die See, ein Fluss oder möchte jemand das Angebot Baumfrieden nutzen, bei dem die Asche einem vorab ausgesuchten Baum im Topf zugegeben wird, der später an einen Wunschstandort gepflanzt werden kann. Mit dieser Form kann ein Mensch daheim im eigenen Garten die letzte Ruhe finden, was für viele Hinterbliebene ein sehr tröstlicher Gedanke ist“, sagt Robert Hellmann, Bestattermeister und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf für das Bestattungshandwerk.

Genauso wichtig ist es auch betreffend der Finanzierung vorzusorgen.

Denn die Kosten einer Beerdigung können Hinterbliebene vor große Probleme stellen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Verstorbene nicht nach seinen persönlichen Wünschen beerdigt wird, weil die Kosten dafür nicht gestemmt werden können. Zu Lebzeiten ist es daher schon wichtig sich, betreffend seiner eigenen Beerdigung, mit den Kosten auseinander zu setzen. Um die entstehenden Kosten abzusichern gibt es mehrere Varianten. In Sachen der finanziellen Vorsorge ist das Treuhandkonto eine Möglichkeit. Es kann eine vorab besprochene Summe eingezahlt werden.

Kommt es zu einer Steigerung der vereinbarten Kosten, zum Beispiel durch gestiegene städtische Friedhofsgebühren, informiert das Bestattungsunternehmen den Vorsorgekunden entsprechend, damit angepasst werden kann. Das im Rahmen eines Vorsorgevertrages eröffnete Treuhandkonto ist eine sichere Alternative zum klassischen Sparbuch. Denn anders als bei einem Sparbuch darf das Sozialamt diese Form der Absicherung nicht zur Deckung von möglichen Pflegekosten auflösen, da das Geld für die Bestattung zweckgebunden ist. Die unantastbare Summe liegt bei 6.500 Euro. Auf diese Summe kann das Sozialamt nicht zugreifen. Das Treuhandkonto ist auch vor einer möglichen Insolvenz eines Bestattungsunternehmens geschützt.

Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, bei der monatliche Beiträge geleistet werden. Bei der Höhe der Beiträge spielt das Abschlussalter, anders als beim Treuhandkonto, allerdings eine Rolle. Je höher das Alter bei Vertragsabschluss umso höher die monatlichen Beiträge. Wer sich also früh entschließt eine solche Versicherung abzuschließen, startet mit kleinen Beiträgen. Egal, welche Form gewählt wird, beide Varianten stellen eine Entlastung der Angehörigen in dieser ohnehin schon schweren Zeit des Verlustes dar und sichern dem Verstorbenen zu, dass sein letzter Wille finanziell abgesichert ist.

10. RP Forumstag „Vorsorge zu Lebzeiten“ am 16. November 2024

Über den Tod haben wir nie gesprochen … bis wir mussten. Doch die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist wichtig und betrifft uns alle.

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